Nachstehend haben wir die wichtigsten Regelungen der aktuell gültigen Corona Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen für Sie zusammengefasst:
GESETZLICHE REGELUNGEN
(gültig ab 03. April 2022)
- Es bestehen keine Zugangsbeschränkungen mehr
- Die Maskenpflicht ist aufgehoben
PROAKTIVE PRÄVENTION
Für die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern und Gästen empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Maske in den Innenräumen und die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,5 m zu haushaltsfremden Personen.
AKTUELLE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Bestimmungen können sich aufgrund der aktuellen Pandemiesituation jederzeit ändern können, ist unser Team stehts mit den aktuellen Vorschriften vertraut. Die jeweils gültige Verordnung finden Sie auch unter den folgenden Links:
- BUNDESLAND NORDRHEIN-WESTFALEN: https://www.land.nrw/corona
- STADT AACHEN: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/aktuelles/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, unser Team vor Ihrer Ankunft oder in Vorbereitung auf Ihre Reise/Veranstaltung zu kontaktieren, um Sie bei der Einhaltung der aktuell geltenden Vorschriften und Maßnahmen zu unterstützen.